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Archiv 16-04-2022

Chemische Katalysatoren in den Iran verkauft: Mehr als drei Jahre Haft

Chemische Katalysatoren in den Iran verkauft: Mehr als drei Jahre Haft

: Aufgrund eines im März 2012 verhängten Embargos dürfen Güter wie diese nicht in den Iran verkauft werden.
15.04.2022, 17:00 Uhr
Göttingen.Nach knapp einem Jahr Prozessdauer hat das Landgericht Göttingen einen 39-jährigen Unternehmer aus Göttingen wegen Verstoßes gegen das Iran-Embargo in zwei Fällen in Tateinheit mit Betrug zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Es war bereits der zweite Prozess in dieser Angelegenheit. In dem ersten Prozess, der im Februar 2018 zu Ende gegangen war, hatte der Angeklagte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten erhalten. Gegen dieses Urteil hatte er Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hatte dann im März 2019 das erste Urteil des Landgerichts aufgehoben und den Fall zu erneuter Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts verwiesen. Diese kam nun zu dem gleichen Schuldspruch, setzte jedoch eine etwas niedrigere Strafe fest. Weil das Verfahren übermäßig lange gedauert hat, gelten zwei Monate der nun verhängten Freiheitsstrafe als verbüßt. In die Gesamtfreiheitstrafe ist auch eine vom Amtsgericht Neustadt am Rübenberge verhängte Vorstrafe einbezogen.
Wie schon im ersten Urteil stellte die Kammer auch diesmal fest, dass der Angeklagte in zwei Fällen chemische Katalysatoren in den Iran verkauft hatte. Damit habe er sich der Zuwiderhandlung gegen ein EU-Verkaufsverbot schuldig gemacht, da derartige Güter aufgrund eines im März 2012 verhängten Embargos nicht in den Iran verkauft werden durften.

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