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Widerstand ۱۶ بهمن ۱۳۹۳

Pariser Gericht weist Berufung eines toten Mullah-Agenten zurück

Pariser Gericht weist Berufung eines toten Mullah-Agenten zurück

Am 16. September 2014 hatte die Behörde zur Ermittlung terroristischer Straftaten alle gegen Mitglieder des Widerstands gerichteten Vorwürfe finanzrechtlicher Vergehen zurückgewiesen. Sie hatten ihren Grund in einer politischen Abmachung zwischen der damaligen französischen Regierung und dem geistlichen Regime. Aufgrund des abschließenden Urteils endete jegliche Verfolgung dieser Angelegenheit. Schon vorher, im Jahre 2011, hatte die Ermittlungsbehörde beschlossen, jegliche Beschuldigung des Terrorismus und seiner Finanzierung aufzuheben.

Gegen dies Urteil legte das geistliche Regime, konfrontiert mit der Vergeblichkeit einer 15 Jahre lang andauernden Beschäftigung mit dem Komplex, trügerisch und infam im Namen eines Toten gegen das Urteil Berufung ein. Diese Person, die im Jahre 2003 nach Ermutigung durch Richter Bruguière zur Prozeßpartei geworden war, bediente sich einer Namensähnlichkeit, um zu behaupten, ihr Name sei fälschlich in Anspruch genommen worden.

Die Berufung dieser Person wurde im September 2014 registriert; dabei hatte der britische High Court (Obergericht) im September 2012 bestätigt, daß sie im Jahre 2005 gestorben war; er hatte zugleich die Aufteilung ihres Vermögens auf die Erben angeordnet.

Im Bewußtsein unwiderleglicher Beweismittel, die von den Anwälten des iranischen Widerstands vorgelegt wurden, schrieb der französische Anwalt des Regimeagenten Paul Gélinas, der die Berufung im Namen des Toten eingelegt hatte, am 9. Dezember 2014 an den Staatsanwalt: „Seit 2005 habe ich von Herrn Abdolrazaghi nichts gehört. Am Nachmittag von Donnerstag, dem 25. September 2014 wurde ich von einem Rechtsprofessor der Teheraner Universität namens Dr. Noory gemeinsam mit Herrn Morteza Zahraie, einem Teheraner Anwalt, aufgesucht. An demselben Tage machten sie mich mit Herrn Dominique Inchauspé, einem Strafrechts-Anwalt in der Pariser Anwaltskammer bekannt. Trotz ernsthafter Bedenken ging ich am nächsten Morgen, am Freitag, dem 26. September, mit Anwalt Inchauspé zum Pariser Berufungsgericht. Damals hatte mir niemand gesagt, daß Herr Abdolrazaghi tot war.“

Herr William Bourdon, ein Anwalt der Mitglieder des Nationalen Widerstandsrates, betonte in einer an den Staatsanwalt gerichteten Note, die Berufung im Namen einer verstorbenen Person sei inakzeptabel. Er erinnerte: „Von dieser Unzulässigkeit abgesehen, entspricht die Berufung entspricht genau dem Charakter der Manöver, derer sich die iranischen Behörden und Abgesandten in diesem Fall von Anfang an bedient haben. Dies Manöver war zudem Gegenstand verschiedener in jener Zeit an die Ermittlungsbehörde gerichteten Noten. Zahlreiche Zeugen, die sich, ohne vorgestellt zu sein und scheinbar verhältnismäßig spontan, der Polizei zur Verfügung stellten, waren in Wahrheit Abgesandte der iranischen Regierung. Außerdem wissen wir, daß der Pariser Staatsanwalt sowie weitere staatliche Behörden rücksichtslos von der iranischen Regierung bedrängt wurden – ein Versuch, den Prozeß zu beeinflussen. Daher kann diese Berufung nur als weiterer Versuch einer ausländischen Regierung gedeutet werden, die französische Justiz zu beeinflussen.“

Er schloß wie folgt: „Ferner ist sehr beunruhigend, erneut zu sehen, daß das iranische Regime darnach strebt, sich rechtlicher Vorgänge in Frankreich zu Zwecken seiner Propaganda und zur Diskreditierung seiner Kritiker zu bedienen; es ist ebenso sehr beunruhigend, sich – der Wahrscheinlichkeit entsprechend – vorzustellen, daß mittels einer bürgerlichen Person dem Geheimdienstministerium unbeschränkter Zugang zu der Akte eingeräumt wurde.“

Und es ist von einer weiteren ehrlosen Tat zu berichten: Anwalt Dominique Inchauspé legte im Namen der Schwestern des im Iran verstorbenen Klägers, Frau Jahan Abdolrazaghi, 82 Jahre alt, und Frau Moluk Abdolrazaghi, 71 Jahre alt, eine Eingabe vor, in der Folgendes behauptet wird: „Die Tatsache, daß ihr Familienname viele Jahre lang bis zu dem heutigen Tage von einem oder mehreren Mitgliedern einer Organisation, die für lange Zeit in der Europäischen Union und in den Vereinigten Staaten auf den Terrorlisten stand, in den Mund genommen wurde, ist eine direkte persönliche Belastung, die ihnen die zivilrechtliche Klage als adäquat erscheinen läßt.“ Dabei hatte die Ermittlungsbehörde aufgrund besonderer Beweismittel die Beschuldigung des Mißbrauchs des Namens dieser Person bereits zurückgewiesen. Diese verachtenswerte Berufung war nichts als ein Versuch, sich der französischen Justiz zu bedienen, um weiter an den gegen Mitglieder des iranischen Widerstands gerichteten finanzrechtlichen Vorwürfen festzuhalten.

Zur Antwort auf diese Unternehmungen schrieb Anwalt Bernard Dartevelle an Anwalt Gélinas:

„Der Versuch, Ihr Wissen von dem Tod Ihres Mandanten zu verbergen, kann niemanden irreführen. Denn:

- Sie geben selbst zu, daß Sie seit mehreren Monaten vor seinem Tod keinen Tod mit Ihrem Mandanten hatten.

- Sie verbergen nicht, daß Ihr Mandant zwei Kinder hatte, von denen man ohne jede Schwierigkeit die Bestätigung seines Todes hätte erhalten können, zumal Sie, folgt man den Dokumenten, die Sie selbst dem Gericht vorgelegt haben, außerordentliche Unterstützung durch die Behörden der iranischen Regierung genießen.

- Sie haben angegeben, die beiden Schwestern des Verstorbenen seien als zivilrechtliche Prozeßparteien zu registrieren. Das bedeutet, so möchten wir hoffen, daß Sie mit ihnen in Verbindung stehen. Dabei liegt am Tage, daß sie selbst Sie über den Tod ihres Bruders hätten informieren können.

Daher scheint mir das Unternehmen, diese Berufung aufrecht zu erhalten und die Bereitschaft, sie zu vertreten, mit normaler Ausübung des Anwaltsberufes nicht vereinbar zu sein.“

Herr Dartevelle betont: „Ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, daß meine Mandanten mich gebeten haben, eine Beschwerde wegen versuchter Irreführung des Gerichts einzulegen.“

Es duldet daher keinen Zweifel, daß für die am 17. Juni 2003 gegen den iranischen Widerstand vorgelegte Akte von Anfang an und ausschließlich niemand anders war als der religiöse Faschismus, der den Iran regiert, der sich in Zusammenspiel mit der damaligen französischen Regierung seiner Mietlinge bediente, um die französische Justiz zu manipulieren – ein weiteres Mittel, um die legitime Opposition zu unterdrücken – und den Abschluß dieses Verfahrens zu verhindern.

Der iranische Widerstand fordert die Verfolgung der für diesen umfangreichen Mißbrauch der französischen Justiz Verantwortlichen; er fordert, daß sie vor Gericht gestellt und bestraft werden, damit dem schmutzigen Paktieren mit den Verbrechern, die in Teheran regieren, dessen Folgen das iranische Volk zu tragen hat, ein Ende gemacht wird. Jahrelang hat dies schmutzige Paktieren von der Tatsache abgelenkt, daß das Mullah-Regime in der gegenwärtigen Welt das wichtigste Zentrum von Fundamentalismus und Terrorismus ist – mit katastrophalen Folgen für Frieden und Sicherheit in der Region und in der Welt – sichtbar besonders in Syrien, im Irak, im Jemen, im Libanon und sogar in Europa.

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